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   OLG Frankfurt, 06.03.1989 - 3 Ws 712/88 (StVollz)   

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OLG Frankfurt, 06.03.1989 - 3 Ws 712/88 (StVollz) (https://dejure.org/1989,1983)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.03.1989 - 3 Ws 712/88 (StVollz) (https://dejure.org/1989,1983)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. März 1989 - 3 Ws 712/88 (StVollz) (https://dejure.org/1989,1983)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 70 Abs. 2 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2637 (Ls.)
  • NStZ 1989, 343
  • StV 1989, 356
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 06.07.1988 - 1 Vollz (Ws) 8/88

    Untersagung; CD-Plattenspieler; Gefährdung; Sicherheit; Anstalt; Mißbrauch;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.1989 - 3 Ws 712/88
    Wie der Senat abschließend betont, setze er sich mit seinem Beschluß nicht in Widerspruch zur Entscheidung des OLG Zweibrücken (NStZ 1989, 143 Ä hier: IV (467) 172 e).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1224/04

    Strafvollzug: Gestattung von Besitz und Benutzung eines DVD-Players

    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 6.3.1989 ( NStZ 1989, 343 ) hinsichtlich des Besitzes eines CD-Players ausgeführt hat, kann der Nutzung als Versteck für kleinere Gegenstände dadurch begegnet werden, dass das Gerät verplompt bzw. versiegelt und sodann in die üblichen Kontrollen einbezogen wird.
  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 2766/93

    Anspruch von Strafgefangenen auf den Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Den Versagungsgrund der Gefährdung von Sicherheit oder Ordnung der Anstalt sah sie unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (NStZ 1989, 343 ) als nicht vorliegend an.

    In der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/M - 3 Ws 712/88 (StVollz) -,veröffentlicht in NStZ 1989, 343 f., ist zwar allgemein ausgeführt, die nach Verplombung bzw. Versiegelung verbleibende Gefahr; daß ein CD-Player als Versteck für kleinere Gegenstände diene, stelle ein derart geringes Restrisiko dar; daß es zurücktreten müsse.

  • BGH, 14.12.1999 - 5 AR (VS) 2/99

    Vorlagepflicht bei Abweichung; Gefährdung von Sicherheit und Ordnung der Anstalt

    An einer solchen differenzierten Beurteilung sieht sich das Oberlandesgericht München durch einen Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (NStZ 1989, 343, 344) gehindert.
  • OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1225/04

    DVD-Player; Sicherheit; Ordnung; Justizvollzugsanstalt

    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 6.3.1989 ( NStZ 1989, 343 ) hinsichtlich des Besitzes eines CD-Players ausgeführt hat, kann der Nutzung als Versteck für kleinere Gegenstände dadurch begegnet werden, dass das Gerät verplompt bzw. versiegelt und sodann in die üblichen Kontrollen einbezogen wird.
  • OLG Zweibrücken, 14.08.2000 - 1 Ws 319/00

    Justizvollzugsanstalt; Insasse; Häftling; Genehmigung; Kassettenrekorder;

    Unabhängig von der Frage, ob von einem Widerruf gemäß § 70 Abs. 3 StVollzG auszugehen ist kann auch bei Annahme einer Neugenehmigung, wovon die Kammer offenbar ausgeht, nicht unberücksichtigt bleiben, ob der Antragsteller das fragliche Gerät über die Justizvollzugsanstalt bezogen hat, in der er sich zuvor befand, und dass dort entsprechende Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung getroffen worden sind (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1989, 343.344).
  • OLG Zweibrücken, 03.09.1993 - 1 Ws 378/93
    Schließlich ist die gegen den Beschwerdeführer getroffene Maßnahme auch deswegen unzulässig, weil "besondere Sicherungsmaßnahmen" ihrer Rechtsnatur nach nur zur Bewältigung zeitlich begrenzter und akuter Gefahrensituationen eingesetzt werden dürfen (Schwind in: Schwind/'Böhm aa0, 18 zu § 88 ; Calliess/ Müller-Dietz aa0, 4 zu § 88 ; Brühl in: AK- StVollzG aa0, 19 zu § 88 ; Rotthaus, NStZ 1989, 343 ).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 12/24

    Strafvollzug: Gestattung von Besitz und Benutzung eines DVD-Players

    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 6.3.1989 (NStZ 1989, 343) hinsichtlich des Besitzes eines CD-Players ausgeführt hat, kann der Nutzung als Versteck für kleinere Gegenstände dadurch begegnet werden, dass das Gerät verplombt bzw. versiegelt und sodann in die üblichen Kontrollen einbezogen wird.
  • OLG München, 28.06.1996 - 3 Ws 358/91
    Der Senat verweist insoweit auf die Entscheidung des OLG Frankfurt (NStZ 1989, 343 ff.), wonach im Fall eines CD-Players Marke Sony, Typ CDP-7, eine Verplombung bzw. Versiegelung möglich sei.
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